Auszeichnungen für Nachhaltigkeitswirkung

Wenn Sie ein Partner, Kunde oder Zulieferer von Schneider Electric sind, der sich mit Leidenschaft und Engagement für Nachhaltigkeit einsetzt, dann freuen wir uns über Ihre Nominierung. Die Anerkennung durch den Award könnte für Ihr Team und Ihr Unternehmen ein echter Wendepunkt sein – nominieren Sie Ihr Unternehmen noch heute!

SCHNEIDER ELECTRIC

SUSTAINABILITY IMPACT AWARDS 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

DAS SCHNEIDER ELECTRIC SUSTAINABILITY IMPACT AWARDS-PROGRAM WIRD VON SCHNEIDER ELECTRIC INDUSTRIES SAS GESPONSERT UND UNTERLIEGT DEN UNTEN AUFGEFÜHRTEN BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN.

 

MIT DER EINREICHUNG EINER BEWERBUNG ERKENNEN SIE AN UND STIMMEN ZU, DASS:

(a)            SIE BERECHTIGT SIND, AN DEM AWARDS-PROGRAMM TEILZUNEHMEN;

(b)           SIE DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND SICH MIT IHNEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN; UND

(c)            SIE AN DIE ENTSCHEIDUNGEN VON SCHNEIDER ELECTRIC IN ALLEN ANGELEGENHEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM AWARDS-PROGRAMM GEBUNDEN SIND.

 

WENN SIE DAMIT NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE NICHT AN DEM AWARDS-PROGRAMM TEILNEHMEN.

 

BITTE DRUCKEN SIE EINE KOPIE DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AUS UND BEWAHREN SIE DIESE FÜR SPÄTER AUF.

 

1.              Schneider Electric

 

Das Ziel von Schneider Electric besteht darin, die optimale Nutzung von Energie und Ressourcen für alle zu ermöglichen und damit den Weg zu Fortschritt und Nachhaltigkeit zu ebnen. Wir nennen das „Life Is On“. Unsere Mission ist, ein digitaler Partner für Nachhaltigkeit und Effizienz zu sein. Wir treiben den digitalen Wandel voran, indem wir weltweit führende Prozess- und Energietechnologien integrieren, die Produkte, Steuerungen, Software und Services über den gesamten Lebenszyklus hinweg miteinander verbinden und so ein integriertes Unternehmensmanagement für Haushalte, Gebäude, Rechenzentren, Infrastruktur und Industrien ermöglichen. Wir sind das lokalste aller globalen Unternehmen. Wir sind Verfechter offener Standards und partnerschaftlicher Ökosysteme, die sich leidenschaftlich für unsere gemeinsamen Werte „Sinnvoller Zweck, Inklusion und Befähigung“ einsetzen. 

 

2.              Das Awards-Programm

 

2.1.         Ziel: Das Awards-Programm ist ein Promotions-/Anreizprogramm, das berechtigten Teilnehmern (wie in Abschnitt 3 unten beschrieben) zur Verfügung gestellt wird. Es zielt darauf ab, das Entstehen innovativer Lösungen für die zukünftigen Herausforderungen im Bereich der intelligenten Energie zu unterstützen. Mit dem Awards-Programm versucht Schneider Electric, Ideen, Lösungen und/oder Technologien zu identifizieren und zu fördern, die zur Förderung intelligenter Energie beitragen, auch in den Bereichen Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit.

 

2.2.         Zeitplan: 

 

2.2.1.          Der Zeitplan für das Awards-Programm ist in Abschnitt 2.2.4 unten beschrieben. Es beginnt mit der Eröffnung der Online-Anmeldung und endet mit der Verleihung der Global Awards.

 

2.2.2.          Die Termine können nach eigenem Ermessen von Schneider Electric geändert werden. Die Teilnehmer werden durch eine Mitteilung auf der Webseite des Sustainability Impacts Awards-Programms (nachfolgend „die Webseite“) oder durch eine E-Mail an die im Konto registrierten Kontaktdaten über Änderungen informiert.

 

2.2.3.          Alle Gewinner werden über die in ihrer Bewerbung angegebenen oder im Konto registrierten Kontaktdaten benachrichtigt.

 

2.2.4.          Zeitachse

 

Tabelle

Phasen

Anfangsdatum

Enddatum

Eingangsbereich

Online-Registrierung undBewerbung

 

1. Juli 2024

 1. November 2024

Auswahlverfahren

Phase 1*

Gewinner des Landes/der Zone

1. November 2024

30. November 2024

Phase 2**

Regionale Gewinner

1. Dezember 2024

31. Dezember 2024

Phase 3 ***

Globale Gewinner

1. Januar 2025

31. Januar 2025

Gewinner benachrichtigt

Phase 1*

Gewinner des Landes/der Zone

1. Dezember 2024

31. Januar 2025

Phase 2**

Regionale Gewinner

1. Januar 2025

 

28 Februar

Phase 3 ***

Globale Gewinner

1. Februar 2025

28. Februar 2025

Global

Awards Ceremony

Die globalen Gewinner werden zur Global Awards Ceremony eingeladen.

Die Einladungen werden im Laufe des Monats Februar 2025 an die weltweiten Gewinner verschickt.

 

Die Global Awards Ceremony wird im April 2025 stattfinden (das Datum wird in der Einladung bekannt gegeben)

 

2.2.4.1.      Phase 1: Länder-/Zonenauswahl: Phase I umfasst einen Zeitraum der Überprüfung, Bewertung und Auswahl, um zu entscheiden, welche Anträge in Phase 2 übergehen. In Phase 1 wird eine Jury von Schneider Electric die nationalen/regionalen Gewinner auswählen. Alle Länder-/Zonengewinner nehmen automatisch an Phase 2 teil, es sei denn, sie ziehen sich zurück oder scheiden aus dem Awards-Programm aus. Alle Teilnehmer werden über ihren Auswahlstatus per E-Mail benachrichtigt, und zwar über die Kontaktdaten, die sie in ihrer Bewerbung angegeben oder im Konto registriert haben.

2.2.4.2.      **Phase 2: Regionale Auswahl und Awards: Phase 2 umfasst einen Zeitraum der Überprüfung, Bewertung und Auswahl, um die regionalen Gewinner zu ermitteln. In Phase 2 wählt eine neue Schneider Electric-Jury die regionalen Gewinner aus den Länder-/Zonengewinnern aus.

 

2.2.4.3.      **Phase 3: Auswahl und Awards des globalen Finales: Phase 2 umfasst eine Phase der Überprüfung, Bewertung und Auswahl, um die globalen Gewinner zu ermitteln. In Phase 2 wird eine neue Schneider Electric-Jury aus den regionalen Gewinnern die globalen Gewinner auswählen.

 

2.3.        Administrator: Das Awards-Programm wird von einem externen Administrator im Namen von Schneider Electric verwaltet (siehe Abschnitt 19.1.3 unten) und auf der Webseite gehostet.

 

3.              Teilnahmeberechtigung

 

3.1.         Für die Teilnahme am Awards-Programm fällt keine Anmeldegebühr an. Die Teilnahme ist freiwillig.

 

3.2.         Das Awards-Programm steht Teilnehmern aus allen Teilen der Welt offen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

 

3.2.1.          Sie sind ein berechtigter Kunde, Vertriebspartner oder Zulieferer (wie in Klausel 19.1 unten definiert).

 

3.2.2.          Sie nehmen an dem Awards-Programm ausschließlich im Rahmen Ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und für Ihr Unternehmen teil. Verbraucher sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

3.2.3.          Sie akzeptieren diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

3.2.4.          Darüber hinaus gilt Folgendes:

 

3.2.4.1.      Wenn Sie ein Vertriebspartner sind, muss Ihre Bewerbung alle folgenden Bedingungen erfüllen: (a) Die Komponenten von Schneider Electric müssen mindestens 80 % der Gesamtlösung ausmachen. (b) Die Lösung muss in den letzten 12 Monaten für Wachstum und Erfolg bei Ihren Kunden gesorgt haben. (c) Sie müssen auf Anfrage von Schneider Electric geeignete Kundenreferenzen für Ihre Bewerbung vorlegen.

 

3.2.4.2.      Wenn Sie ein Zulieferer sind, müssen Sie entsprechend der von Ihnen gewählten Bewerbungskategorie – Großer Zulieferer oder Mittlerer Zulieferer – qualifizierende Umsätze erzielen (siehe Abschnitt 4.3 und Abschnitt 19.1 unten).

 

3.2.5.          Sie müssen alle anderen Kriterien erfüllen und alle Bedingungen auf der Webseite des Awards-Programms akzeptieren: https://sustainability-impact-awards.se.com

 

3.3.         Sofern keine gegenteiligen Beweise vorliegen, hat Schneider Electric das Recht anzunehmen, dass jede Person, die eine Bewerbung im Namen eines Kontoinhabers einreicht, ein Angestellter des Kontoinhabers ist und vom Kontoinhaber autorisiert wurde, alles Folgende in seinem Namen auszuführen:

 

3.3.1.          Die Zugangsdaten des Kontoinhabers zu verwenden, um die Bewerbung einzureichen.

 

3.3.2.          Die Person hat Zugang zur Webseite und das Recht, diese über das Konto zu nutzen.

 

3.3.3.          Die Bewerbung einzureichen und am Awards-Programm teilzunehmen.

 

3.3.4.          Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren.

 

4.              Registrierung und Bewerbung

 

4.1.         Sie müssen die in Klausel 3 oben genannten Teilnahmebedingungen erfüllen und Ihre Bewerbung in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen vor dem in Klausel 2.2.4 oben genannten Teilnahmeschluss einreichen. Verspätete Bewerbungen werden nicht angenommen.

 

4.2.         Ihre Bewerbung kann auf Englisch oder in Ihrer Landessprache erfolgen. Sie muss in einem dieser Formate erfolgen:

 

4.2.1.          Infografik: .ppt- oder .pdf-Format, Dateigröße maximal 50 MB.

 

4.2.2.          Video: mp4-Format, bis zu 2 Minuten, Dateigröße maximal 50 MB.

 

4.3.         Sie müssen sich registrieren und die gesamte Bewerbung ausfüllen, die online verfügbar ist unter https://sustainability-impact-awards.se.com/en/challenges/edition-2024

 

4.4.         Bewerbungen von Zulieferern müssen sich auf die Frage „Wie haben Sie die Dekarbonisierung in Ihrem eigenen Betrieb durch das „Zero Carbon“-Projekt erreicht?“ beziehen.

 

4.5.         Ihre Bewerbung muss Ihre originelle Lösung und Ihr Fachwissen enthalten. Sie muss Ihre Ziele und originellen Ideen für eine Lösung entweder durch Ihre nachhaltigen Aktivitäten in Ihrem eigenen Tagesgeschäft oder durch die Ergebnisse, die Sie für Ihre Kunden erzielt haben, aufzeigen.

 

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns und lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, unsere gemeinsame Reise auf dem Weg zur Netto-Null zu beschleunigen!

 

4.6.         In Ihrer Bewerbung muss auch vermerkt sein, ob eine Patentanmeldung für die ursprüngliche Lösung eingereicht wurde.

 

4.7.         Mit der Einreichung einer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass:

 

4.7.1.          Sie allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Bewerbung verantwortlich sind.

 

4.7.2.          Ihre Bewerbung von Schneider Electric abgelehnt oder beendet werden kann, wenn wir oder der Administrator berechtigten Grund zu der Annahme haben, dass eine der Angaben in Ihrer Bewerbung unvollständig, ungenau oder nicht originell ist.

 

4.8.         Sie mehr als eine Bewerbung einreichen können, sich aber jede Bewerbung auf eine andere Lösung beziehen muss.

 

5.              Beurteilungs- und Auswahl-/Bewertungskriterien

 

5.1.         Alle Bewerbungen werden von einem Gremium von mindestens 4 Jurymitgliedern geprüft, bewertet und ausgewählt, das sich aus verschiedenen Mitgliedern der Schneider Electric Leadership-Community zusammensetzt.

 

5.2.         Kein Teil des Überprüfungs-, Bewertungs- und Auswahlverfahrens unterliegt dem Zufallsprinzip oder einem anderen Zufallselement. Die Bewertung erfolgt allein auf der Grundlage der Fähigkeiten, die von der Jury unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien beurteilt werden:

 

5.3.         Für Phase 1 und Phase 2: Müssen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Nachhaltigkeitsleistung sowie eine Beschreibung Ihrer Strategie, Digitalisierung und Dekarbonisierung vorlegen. Wir empfehlen Ihnen, Beweise, Beispiele für Innovationen und die Rolle, die Schneider Electric-Lösungen bei Ihren Ergebnissen spielen, anzugeben.

 

5.4.         Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und verbindlich.

 

6.              Awards

 

6.1.         Die Gewinner werden mit folgenden Awards ausgezeichnet:

 

6.1.1.          Alle Gewinner auf nationaler, regionaler und globaler Ebene werden:

-        zusammen mit anderen Gewinnern in einer PDF-Broschüre aufgeführt, die auf www.se.com veröffentlicht wird.

-        mit einer Trophäe und einer Urkunde ausgezeichnet.

-        mit einem Co-Marketing-Kit ausgestattet, das die Gewinner auf eigene Kosten in den vereinbarten Medien und in sozialen Netzwerken gemäß Klausel 10 unten verwenden können (z. B. Abzeichen, Logo, Pressemitteilung).

 

6.1.2.          Die globalen Gewinner werden außerdem:

-        von Schneider Electric bei der Preisverleihung bekannt gegeben.

-        in einer globalen Pressemitteilung, einem Kundenerfolgsvideo und einem Tier-1-Medienartikel von Schneider Electric erwähnt.

 

6.2.         Die Awards sind ausschließlich für den Gebrauch und Nutzen des gewinnenden Kontoinhabers bestimmt und dürfen unter keinen Umständen verkauft, übertragen, anderen Personen angeboten oder gehandelt werden.

 

6.3.         Die Awards haben keinen Geldwert und können nicht in Bargeld umgetauscht werden.

 

6.4.         Falls Kosten, Ausgaben, Steuern, Abgaben und/oder andere Verpflichtungen aus Ihrer Teilnahme am Awards-Programm entstehen (einschließlich derjenigen, die sich aus dem Erhalt oder der Nutzung eines Awards oder der Teilnahme an einem Award ergeben), sind Sie für deren Zahlung und Erfüllung verantwortlich und müssen alle Behörden und Dritte über diese Verantwortung informieren.

 

7.              Vertraulichkeit

 

7.1.         Schneider Electric verlangt keinerlei vertrauliche oder sensible Informationen, die sich auf Ihr Unternehmen, Ihren Kunden oder Ihre Lösung beziehen, von Ihnen im Rahmen Ihrer Bewerbung.

 

7.2.         Sie müssen sich vergewissern, dass Sie rechtlich befugt sind, alle Informationen in Ihre Bewerbung aufzunehmen, die von oder im Namen von Schneider Electric gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet und offengelegt werden sollen.

 

7.3.         Alle Bewerbungen werden von Schneider Electric und dem Administrator als nicht vertraulich behandelt und können öffentlich zugänglich gemacht werden.

 

7.4.         Schneider Electric hat das Recht, Ihre Angaben und Details zu Ihrer Bewerbung sowie alle nachfolgenden Mitteilungen, die Sie im Rahmen dieses Awards-Programms machen, uneingeschränkt weiterzugeben.

 

7.5.         Mit der Einreichung einer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass:

 

7.5.1.          Sie die möglichen Auswirkungen des nicht vertraulichen Charakters Ihrer Bewerbung und solcher Mitteilungen verstehen und dass diese nicht als vertrauliche oder geheime Informationen behandelt werden.

 

7.5.2.          Schneider Electric und der in seinem Namen handelnde Administrator Ihre Bewerbung, derartige Mitteilungen und alle darauf basierenden oder daraus abgeleiteten Dokumente uneingeschränkt nutzen und weitergeben dürfen. Dazu gehört auch das Recht auf Offenlegung von Informationen.

 

7.5.3.          Sie werden keine Ansprüche wegen Verletzung der Vertraulichkeit gegenüber Schneider Electric oder dem Administrator geltend machen, wenn Sie Informationen, die Sie diesen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt haben, verwenden oder offenlegen.

 

7.5.4.          Sie verzichten auf jegliche Ansprüche bezüglich der Vertraulichkeit gegenüber Schneider Electric und dem Administrator im Rahmen oder in Verbindung mit der Nutzung und/oder Offenlegung von Informationen, die Sie Schneider Electric oder dem Administrator im Rahmen oder in Verbindung mit Ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt haben.

 

8.              Geistige Eigentumsrechte

 

8.1.         Zustimmung des Teilnehmers: Durch das Einreichen einer Bewerbung erklären Sie sich mit dem Folgenden einverstanden und gewähren Schneider Electric die eingeschränkten Rechte in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

 

8.1.1.          Sie erklären sich damit einverstanden, dass Schneider Electric alle von Ihnen eingereichten Bilder, Texte, Videos und sonstigen Materialien für jeden Zweck und in jedem Medium im Rahmen oder in Verbindung mit Ihrer Bewerbung unbefristet und ohne Bezahlung im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden darf.

 

8.1.2.          Sie erklären sich damit einverstanden, dass Schneider Electric Ihren Firmen-/Geschäftsnamen, Ihr Bild, Ihre biografischen Informationen, Ihre Preisinformationen (z. B. die Auswahl für die Beförderung und den Preisträger) und alle anderen Daten, die Sie mit Ihrer Bewerbung eingereicht haben (einschließlich aller Inhalte und aller erstellten Werke), in Verbindung mit dem Awards-Programm in allen Medien oder Formaten weltweit verwendet, ohne dass Sie dafür eine Vergütung erhalten oder eine weitere Genehmigung erteilen müssen. Dazu gehört auch, dass Sie auf der Webseite und in Materialien, die mit der Werbung von Schneider Electric für das Awards-Programm zusammenhängen, als Teilnehmer am Awards-Programm aufgeführt werden.

 

8.1.3.          Sie stimmen zu, dass Ihre Zustimmung unbefristet ist und nicht widerrufen werden kann.

 

8.2.         Eigentum und geistiges Eigentum

 

8.2.1.          Sie gewähren Schneider Electric keine Rechte an bestehenden Patenten, die sich auf die in Ihrer Bewerbung beschriebene Technologie beziehen, oder an Patenten, die in einer zukünftigen Ausgabe erscheinen könnten.

 

8.2.2.          Schneider Electric kann nach eigenem Ermessen ein Dokument veröffentlichen, das auf Ihrer Anwendung und/oder Derivaten davon basiert, wie z. B. ein Papier, einen Bericht, eine Präsentation oder eine Zusammenfassung. Sie stimmen zu, mit Schneider Electric bei der Erstellung eines solchen Dokuments zusammenzuarbeiten, einschließlich des Ausfüllens aller angeforderten Unterlagen im Zusammenhang mit dem Dokument, wie z. B. einer Abtretung der Urheberrechte an Schneider Electric.

 

8.2.3.          Sie erklären sich damit einverstanden, dass nichts in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderweitig in Bezug auf das Awards-Programm Ihnen ein Recht oder eine Lizenz zur Verwendung des Namens, der Handels- oder Servicemarken von Schneider Electric ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Schneider Electric gewährt.

 

9.              Datenschutz

 

9.1.         Mit dem Absenden der Bewerbung erklären Sie sich mit Folgendem einverstanden:

 

9.1.1.          Schneider Electric kann alle personenbezogenen Daten, die Sie in Verbindung mit Ihrer Bewerbung zur Verfügung stellen, zu den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Zwecken und gemäß den auf der Webseite verfügbaren Datenschutzrichtlinien und Datenschutzhinweisen verarbeiten.

 

9.1.2.          Schneider Electric kann Ihre persönlichen Daten für das Awards-Programm verarbeiten und an Dritte (einschließlich des Administrators) weitergeben, wie in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben.

 

9.1.3.          Schneider Electric ist berechtigt, Ihre Daten in die Europäische Union zu übermitteln und dort verarbeiten zu lassen, und zwar im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, unserer Datenschutzrichtlinie und vorbehaltlich der geltenden Gesetze und Vorschriften.

 

10.           Medien und PR 

 

Sie erklären sich damit einverstanden, keinen direkten oder indirekten Kontakt mit den Medien in Bezug auf das Awards-Programm, Ihre Bewerbung oder jegliche Informationen in Ihrer Bewerbung (einschließlich Ihrer vorgeschlagenen Lösung) aufzunehmen, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der nationalen oder globalen Marketingabteilung von Schneider Electric einzuholen.

 

11.           Kündigung

 

11.1.      Sie können Ihre Teilnahme am Awards-Programm jederzeit beenden, indem Sie sich an Schneider Electric wenden unter impactawards.partner@se.com wenden.

 

11.2.      Schneider Electric kann Ihre Teilnahme am Awards-Programm dauerhaft beenden und Ihre Bewerbung disqualifizieren, wenn einer der folgenden Fälle eintritt, ohne dass dadurch andere Rechte von Schneider Electric beeinträchtigt werden:

 

11.2.1.       Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm gemäß Abschnitt 3 nicht mehr.

 

11.2.2.       Sie verstoßen gegen eine der Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

11.2.3.       Sie verstoßen gegen Anti-Korruptions- und/oder Sanktionsgesetze, sei es in Verbindung mit Ihrer Teilnahme am Awards-Programm oder anderweitig.

 

11.2.4.       Wenn Ihre Beteiligung oder fortgesetzte Beteiligung nach Einschätzung von Schneider Electric zu einer Schädigung des Rufs von Schneider Electric oder zu einem Haftungsrisiko im Rahmen geltender Gesetze und/oder Vorschriften (einschließlich Anti-Korruptions- und/oder Sanktionsgesetze) führen würde.

 

11.2.5.       Sie werden zahlungsunfähig.

 

11.2.6.       Sie beschimpfen oder beleidigen Mitarbeiter von Schneider Electric oder des Administrators oder verhalten sich in einer Weise, die Sie, Schneider Electric, den Administrator oder das Awards-Programm in Verruf bringen könnte.

 

11.2.7.       Schneider Electric weiß oder hat den begründeten Verdacht auf Betrug, Unehrlichkeit oder anderes Fehlverhalten im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme am Awards-Programm.

 

11.2.8.       Das Konto weist seit vierundzwanzig (24) Monaten keine Aktivität mehr auf.

 

11.2.9.       Das Konto ist dauerhaft geschlossen.

 

11.2.10.    Andernfalls, wie unter diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig.

 

 

11.3.      In den oben genannten Fällen hat Schneider Electric außerdem das Recht, Ihre Bewerbung(en) zu disqualifizieren.

 

11.4.      Schneider Electric kann das Awards-Programm jederzeit ohne Haftung beenden oder aussetzen, indem es eine entsprechende Mitteilung macht, ohne dass eine Erklärung erforderlich ist. Schneider Electric wird sich bemühen, Sie im Voraus über eine solche Stornierung oder Aussetzung zu informieren.

 

11.5.      Die Beendigung Ihrer Teilnahme am Awards-Programm aus irgendeinem Grund hat keinen Einfluss auf die Anwendung und Gültigkeit der Klauseln 8, 9 und 10.

 

12.           Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

12.1.      Durch das Einreichen einer Bewerbung:

 

12.1.1.       erklären Sie sich mit diesen allgemeinen Bedingungen einverstanden.

 

12.1.2.       erklären Sie sich damit einverstanden, an alle Entscheidungen von Schneider Electric gebunden zu sein, die verbindlich und endgültig sind.

 

12.1.3.       verzichten Sie auf das Recht, Unklarheiten oder Fehler in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Awards-Programm geltend zu machen.

 

12.1.4.       bestätigen und garantieren Sie, dass alle von Ihnen gemachten Angaben korrekt und vollständig sind und dass Sie das Recht und die Befugnis haben, die Bewerbung einzureichen.

 

13.           Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

 

Allgemein

 

13.1.      Sie bestätigen und garantieren Schneider Electric, dass Sie:

 

13.1.1.       alle geltenden Gesetze und Vorschriften (einschließlich Anti-Korruptionsgesetze und Sanktionsgesetze) einhalten werden.

 

13.1.2.       alle geeigneten Richtlinien umsetzen und aufrechterhalten werden, die gemäß allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften (einschließlich Anti-Korruptionsgesetze und Sanktionsgesetze) erforderlich sind.

 

13.1.3.       das Awards-Programm auf rechtmäßige und ethische Weise durchführen und daran teilnehmen werden.

 

13.2.      Sie bestätigen und garantieren Schneider Electric, dass Sie im Zusammenhang mit Ihrer Leistung und Ihrer Teilnahme am Awards-Programm keine Handlungen vornehmen werden, die einen Verstoß gegen geltende Gesetze und Vorschriften (einschließlich Anti-Korruptionsgesetze und Sanktionsgesetze) darstellen oder Schneider Electric, seine verbundenen Unternehmen oder deren leitende Angestellte, Direktoren und/oder Mitarbeiter anderweitig dazu veranlassen würden, gegen geltende Gesetze und Vorschriften (einschließlich Anti-Korruptionsgesetze und Sanktionsgesetze) zu verstoßen.

 

13.3.      Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich über alle bekannten oder vermuteten Verstöße gegen diese Klausel 13 und/oder gegen geltende Gesetze und Vorschriften (einschließlich Antikorruptionsgesetze und Sanktionsgesetze) im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme am Awards-Programm zu informieren. Diese Mitteilung kann über die Trust Line erfolgen, der globalen Anlaufstelle von Schneider Electric für externe Stakeholder. Sie ist abrufbar unter: 

 

https://secure.ethicspoint.eu/domain/media/en/gui/104677/index.html.

 

13.4.      Sie sind verantwortlich für alle Haftungen, Verluste, Bußgelder, Schäden und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwalts- oder sonstiger professioneller Servicegebühren), die aus einem Verstoß gegen diese Klausel 13 und/oder geltende Gesetze und Vorschriften (einschließlich Anti-Korruptionsgesetze und Sanktionsgesetze) durch Sie oder in Ihrem Namen resultieren, und müssen uns dafür entschädigen.

 

Antikorruptionsgesetze 

 

13.5.      Sie müssen es vermeiden, sich in einer Position zu befinden oder den Anschein zu erwecken, dass Sie sich in einer Position befinden, die zu einer tatsächlichen oder vermeintlichen Beeinträchtigung des Rufs und/oder der Interessen von Schneider Electric oder eines seiner verbundenen Unternehmen führen kann. Folglich müssen Sie Ihre Teilnahme am Awards-Programm offenlegen (zum Beispiel gegenüber dem Kunden, dessen Lösung Gegenstand Ihrer Bewerbung ist):

 

13.5.1.       wenn dies durch ein Gesetz oder eine Verordnung vorgeschrieben ist.

 

13.5.2.       wenn ein tatsächlicher oder vermeintlicher Interessenkonflikt besteht oder bestehen könnte.

 

13.6.      Sie bestätigen und garantieren Schneider Electric, dass Sie keiner Person einen Vorteil (einschließlich der Awards oder anderer Vorteile, die sich aus der Teilnahme am Awards-Programm ergeben) anbieten, zahlen, versprechen oder genehmigen werden,

 

13.6.1.       um diese Person oder eine andere Person dazu zu bewegen oder zu belohnen, ihre Rolle oder Funktion unangemessen zu erfüllen.

 

13.6.2.       wenn der Erhalt dieses Vorteils dazu führen würde, dass diese Person oder eine andere Person ihre Rolle oder Funktion unangemessen ausübt.

 

13.6.3.       wenn dies dem Zweck dient, auf unzulässige Weise Geschäfte oder geschäftliche Vorteile jeglicher Art zu erhalten oder zu behalten.

 

13.7.      Um Zweifel zu vermeiden, erkennen Sie an, dass es strengstens untersagt ist, Personen, einschließlich Kunden, Amtsträgern oder anderen Personen, die an einer Transaktion im Zusammenhang mit der Bewerbung oder Ihrer Teilnahme am Awards-Programm beteiligt sind, einen unzulässigen Vorteil anzubieten, zu versprechen, zu gewähren oder zu genehmigen.

 

14.           Prüfung

 

Schneider Electric kann Ihre Teilnahme am Awards-Programm auf die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften prüfen. Sie sind verpflichtet, jede angemessene Unterstützung, Information und Dokumentation zu diesem Zweck bereitzustellen.

 

15.           Haftungsbeschränkung

 

15.1.      Nichts in dieser Klausel 15 zielt darauf ab, die Haftung für eines der folgenden Dinge einzuschränken oder auszuschließen:

 

15.1.1.       Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit von Schneider Electric oder seinen Vertretern verursacht wurden.

 

15.1.2.       Betrug oder arglistige Täuschung.

 

15.1.3.       Schäden oder Entschädigungen, soweit sie nach geltendem Recht nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden können.

 

15.2.      Bezugnahmen auf die Haftung in dieser Klausel 15 bedeuten jede Art von Haftung für Schäden oder Entschädigung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die vertragliche und außervertragliche Haftung, die sich aus oder in Verbindung mit Ansprüchen in Bezug auf einen der folgenden Punkte ergibt („Gesetzliche Ansprüche“)

 

15.2.1.       Das Awards-Programm und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

15.2.2.       Die Einstellung oder das Aussetzen des Awards-Programms oder Ihrer Teilnahme am Awards-Programm.

 

15.2.3.       Änderungen am Awards-Programm.

 

15.2.4.       Die Awards einschließlich aller Änderungen der Awards.

 

15.3.      Vorbehaltlich der Klausel 15.1 haftet Schneider Electric nicht für die folgenden Punkte:

 

15.3.1.       Kosten, entgangene Gewinne oder erwartete Einsparungen.

 

15.3.2.       Verschwendete Ausgaben oder Arbeitszeit.

 

15.3.3.       Verlust der Nutzung oder Beschädigung von Software, Daten oder Informationen.

 

15.3.4.       Verlust oder Beschädigung des Firmenwerts.

 

15.3.5.       Besondere, indirekte oder Folgeschäden, die Sie erleiden (einschließlich der in den Klauseln 15.3.1, 15.3.2, 15.3.3 and 15.3.4 oben genannten Schäden).

 

15.4.      Vorbehaltlich der Klausel 15.1 und ungeachtet der Klausel 15.3 ist die Gesamthaftung von Schneider Electric für alle rechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit einer einzelnen Anwendung auf insgesamt fünfundzwanzig Euro (25 EUR) begrenzt.

 

15.5.      Schneider Electric übernimmt keine Verantwortung für jegliche Handlungen oder Unterlassungen, die sich seiner Kontrolle entziehen.

 

15.6.      Schneider Electric hält den Nutzen dieser Klausel 15 für uns, unsere verbundenen Unternehmen, den Administrator und unsere jeweiligen Führungskräfte, Mitarbeiter, Bediensteten, Vertreter und Lizenznehmer.

 

15.7.      Schneider Electric ist von allen Verpflichtungen im Rahmen des Awards-Programms entbunden und hat das Recht, das Awards-Programm nach eigenem Ermessen in jedem der folgenden Fälle ganz oder teilweise zu beenden:

 

15.7.1.       Wenn Schneider Electric notwendige oder ratsame Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen für die Durchführung des Awards-Programms (gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften oder anderweitig) einholen muss und diese nicht erhalten wird.

 

15.7.2.       Wenn solche Lizenzen, Erlaubnisse, Genehmigungen oder Zulassungen verweigert, widerrufen, geändert oder so verzögert werden, dass es nach alleiniger Meinung von Schneider Electric nicht mehr möglich ist, das Awards-Programm fortzusetzen.

 

15.7.3.       Wenn geltende Gesetze und/oder Vorschriften es Schneider Electric verbieten würden, das Awards-Programm ganz oder teilweise zu erfüllen, oder wenn sie Schneider Electric nach Einschätzung von Schneider Electric anderweitig einem Risiko der Rufschädigung oder Haftung gemäß den geltenden Gesetzen und/oder Vorschriften aussetzen würden.

 

15.8.      Alle Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist, von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.

 

16.           Änderungen am Awards-Programm und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

16.1.      Schneider Electric behält sich das Recht vor, jederzeit und nach eigenem Ermessen durch eine Mitteilung gemäß Klausel 17 eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

 

16.1.1.       Jede Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern (durch Änderung, Ergänzung und/oder Streichung).

 

16.1.2.       Das Awards-Programm einschließlich seines Zeitplans und der Awards zu ändern, auszusetzen, zu verschieben oder zu beenden.

 

Ihre fortgesetzte Teilnahme am Awards-Programm nach der Benachrichtigung über solche Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als Ihre Zustimmung zu den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Zeitplan des Awards-Programms und den Awards. Wenn Sie mit solchen Änderungen nicht einverstanden sind, besteht Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel darin, Ihre Teilnahme am Awards-Programm zu beenden.

 

16.2.      Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über alle Änderungen gemäß Klausel 16.1 auf dem Laufenden zu halten. Schneider Electric empfiehlt Ihnen außerdem, die Webseite regelmäßig zu besuchen, damit Sie über derartige Änderungen auf dem Laufenden bleiben können.

 

16.3.      Sie müssen Ihre Angaben im Konto auf dem neuesten Stand halten

 

17.           Hinweise und elektronische Kommunikation

 

17.1.      Sie erklären sich damit einverstanden, Mitteilungen von Schneider Electric im Zusammenhang mit dem Awards-Programm und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auf elektronischem Wege zu erhalten. Sie erklären sich damit einverstanden, dass eine solche elektronische Kommunikation alle gesetzlichen Anforderungen an die Schriftform erfüllt.

 

17.2.      Sie erklären sich damit einverstanden, dass Mitteilungen von Schneider Electric im Zusammenhang mit dem Awards-Programm und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine der folgenden Arten erfolgen können:

 

17.2.1.       Per E-Mail an den Kontoinhaber (mit der Möglichkeit der Zustellung auf dem Postweg) unter Verwendung der im Konto angegebenen Kontaktinformationen

 

17.2.2.       Durch Veröffentlichung eines allgemeinen Hinweises auf der Webseite.

 

17.2.3.       In der Art und Weise, wie es in den Nutzungsbedingungen für das Konto oder die Webseite festgelegt ist.

 

18.           Sprache, geltendes Recht und Gerichtsbarkeit

 

18.1.      Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamte Kommunikation zwischen Schneider Electric und Ihnen über diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nach Wahl von Schneider Electric in Englisch oder in Ihrer Landessprache verfasst.

 

18.2.      Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir versuchen werden, alle Streitigkeiten, die sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, gütlich beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, sind ausschließlich die zuständigen Gerichte in Paris, Frankreich, für die Beilegung solcher Streitigkeiten zuständig.

 

19.           Definitionen und Interpretation

 

19.1.      In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden wir bestimmte definierte Begriffe:

 

19.1.1.       Konto“ bezeichnet das Online-Benutzerkonto, das der Kontoinhaber bei Schneider Electric registriert hat.

 

19.1.2.       Kontoinhaber“ bezeichnet die juristische Person oder das Unternehmen, das das Konto erstellt hat und für das (oder in dessen Namen) eine Bewerbung im Rahmen des Awards-Programms eingereicht wird. Der Kontoinhaber wird auch als „Sie“ und „Ihr“ bezeichnet.

 

19.1.3.       Administrator“ bezeichnet die dritte Partei – AGORIZE, Adresse: 34 rue du Faubourg Saint-Antoine, 75012 Paris, FRANKREICH, Telefonnummer: (+33) 01 55 43 79 45 – der die Webseite hostet und das Awards-Programm im Namen von Schneider Electric verwaltet.

 

19.1.4.       Verbundene Unternehmen“ bezeichnet jede juristische Person, die direkt oder indirekt: (i) Schneider Electric kontrolliert, oder (ii) von Schneider Electric kontrolliert wird, oder (iii) unter gemeinsamer Kontrolle mit Schneider Electric steht, wobei "Kontrolle" den direkten oder indirekten Besitz von mehr als fünfzig Prozent (50 %) des ausgegebenen Aktienkapitals des Unternehmens oder die rechtliche Befugnis, die allgemeine Geschäftsführung des Unternehmens zu leiten oder zu veranlassen, bedeutet.

 

19.1.5.       Antikorruptionsgesetze“ bezeichnet alle anwendbaren ausländischen oder inländischen Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption in ihrer jeweils gültigen Fassung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den UK Bribery Act 2010, den US Foreign Corrupt Practices Act 1977, die Sapin-II-Gesetze und alle Gesetze zur Umsetzung des OECD-Übereinkommens zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr sowie alle Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche oder Steuervermeidung.

 

19.1.6.       Der Begriff „Bewerbung“ wird in Abschnitt 4 definiert.

 

19.1.7.       Awards“ bezeichnet die in Klausel 6 und auf der Webseite näher beschriebenen Awards, die den Gewinnern des Awards-Programms zur Verfügung gestellt werden.

 

19.1.8.       Awards-Programm“ bezeichnet das Schneider Electric Sustainability Impact Awards-Programm für Kunden, Vertriebspartner und Zulieferer.

 

19.1.9.       Vertriebspartner“ bezeichnet jedes Drittunternehmen, jede Körperschaft oder jede andere juristische Person, die im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit handelt und Mitglied des Schneider Electric Partner-Ökosystems ist, das folgende Arten von Unternehmen umfasst, jedoch nicht darauf beschränkt ist: (a) Bauunternehmen, Planungsbüros, EcoXperts, Hausbauer; (b) Distributoren für Industrieautomatisierung, Systemintegratoren für Industrieautomatisierung, IT-Partner, Maschinenintegratoren, Erstausrüster, Schalttafelbauer, Systemintegratoren; und (c) ähnliche Kategorien direkter oder indirekter Geschäftskunden von Produkten, Services, Systemen oder Lösungen von Schneider Electric.

 

19.1.10.    Kunde“ bezeichnet ein Drittunternehmen, eine Körperschaft oder eine andere juristische Person, die im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit handelt und das Eigentum an Produkten, Services, Systemen oder Lösungen von Schneider Electric oder einem seiner verbundenen Unternehmen oder autorisierten Wiederverkäufer erwirbt oder das Recht erwirbt, diese zu nutzen.

 

19.1.11.    Geistiges Eigentum“ oder „IPR“ bezeichnet alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich aller folgenden Rechte und aller Rechte an, aus oder in Verbindung mit diesen: (a) Verfahren, Entwürfe, Erfindungen und Entdeckungen; (b) Autorenwerke, Urheberrechte und andere Rechte an Autorenwerken; (c) Rechte an Maskenwerken; (d) Know-how, Show-how und Geschäftsgeheimnisse auf weltweiter Basis; und (e) alle Patente, die darauf erteilt werden oder erteilt werden können, sowie alle Marken, Handelsnamen oder andere Formen der Unternehmens- oder Produktidentifikation.

 

19.1.12.    Großer Zulieferer“ bezeichnet einen Zulieferer mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Bewerbung.

 

19.1.13.    Mittlerer Zulieferer“ bezeichnet einen Zulieferer mit einem Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Bewerbung.

 

19.1.14.    Patente“ bezeichnet alle Klassen oder Arten von Patenten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Originale, Teilungen, Fortsetzungen, Teilfortsetzungen, Erweiterungen oder Neuauflagen) und Anmeldungen für diese Klassen oder Arten von Patentrechten in allen Ländern der Welt.

 

19.1.15.    Beamter“ bedeutet: (a) jeder Beamte oder Angestellte einer staatlichen oder staatlich kontrollierten Einrichtung; (b) jeder ernannte oder gewählte Beamte oder Angestellte einer lokalen, staatlichen, regionalen, föderalen oder multinationalen Regierung oder einer Abteilung, Agentur, Einrichtung oder eines Ministeriums einer Regierung; (c) jede Person, die, wenn auch nur vorübergehend oder unentgeltlich, ein öffentliches Amt, eine öffentliche Anstellung oder Funktion innehat; (d) jeder Beamte oder Angestellte einer öffentlichen internationalen Organisation wie den Vereinten Nationen oder der Weltbank; (e) jede politische Partei, jeder Parteifunktionär oder Kandidat für ein politisches Amt; (f) jedes Mitglied der Justiz; und/oder (g) jedes Mitglied einer königlichen Familie.

 

19.1.16.    Sanktionsgesetze“ bezeichnet alle Handels-, Exportkontroll-, Embargo-, Wirtschafts- oder Finanzsanktions- oder Anti-Boykott-Gesetze, -Vorschriften, -Regeln und/oder Anforderungen an restriktive Maßnahmen, die von den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz und anderen anwendbaren Rechtsordnungen von Zeit zu Zeit auferlegt, verwaltet oder durchgesetzt werden.

 

19.1.17.    Schneider Electric“ bezieht sich auf Schneider Electric Industries SAS, eingetragener Firmensitz: 35, rue Joseph Monier, 92500 Rueil Malmaison – FRANKREICH. Rechtsform nach französischem Recht: „société par actions simplifiée“. Höhe des Grundkapitals: 928 298 512,00 Euro. Eingetragen im Unternehmensregister von Nanterre: RCS 954 503 439 Umsatzsteueridentifikationsnummer: FR04954503439

 

19.1.18.    Zulieferer“ bezeichnet ein Drittunternehmen, eine Gesellschaft oder eine andere juristische Person, die im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit handelt und die: (a) Waren und/oder Services an Schneider Electric und/oder seine verbundenen Unternehmen liefert; (b) über ein aktives Konto im Schneider Supplier Portal-Supplier Relationship Management (SSP-SRM)-Portal verfügt; und (c) aktiv am „Zero Carbon“-Projekt teilnimmt, der neuen Initiative von Schneider Electric, die darauf abzielt, mit unseren 1000 wichtigsten Lieferanten – die 70 % der CO2-Emissionen von Schneider Electric ausmachen – zusammenzuarbeiten, um die CO2-Emissionen ihrer Betriebe bis 2025 zu halbieren. Weitere Informationen über das „Zero Carbon“-Projekt finden Sie auf der folgenden Website:

https://www.se.com/ww/en/about-us/sustainability/zero-carbon-project.jsp

 

19.1.19.    Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

19.1.20.           Webseite“  bezeichnet die dem Sustainability Impact Awards-Program gewidmete Webseite, die unter https://www.se.com/ww/work/campaign/sustainability-impact-awards abrufbar ist und auf der globalen Webseite der Schneider Electric Gruppe https://www.se.com/ww/en zur Verfügung steht. Diese Webseite wird veröffentlicht, um berechtigten Unternehmen und Berufsverbänden der in Klausel 3.2 genannten Art die Möglichkeit zu geben, ein Konto zu erstellen und gemäß diesen Geschäftsbedingungen am Awards Program teilzunehmen.

 

19.2.      Verweise auf „wir“, „uns“ und „unsere“ beziehen sich auf Schneider Electric.

 

19.3.      Schneider Electric hält den Nutzen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für uns, unsere verbundenen Unternehmen, den Administrator und unsere jeweiligen Führungskräfte, Mitarbeiter, Bediensteten, Vertreter und Lizenznehmer.